Energieausweis

Aufgrund des Energieausweis‐Vorlage‐Gesetzes (EAVG) muss ab 1. Jänner 2009 bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden und Gebäudeteilen (vor allem also Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) verpflichtend ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis ist eine detaillierte Berechnung der Energiekennzahlen eines Gebäudes, die über den Energie‐Normverbrauch und die Gesamtenergieeffizienz des Bauwerks informiert. Er umfasst sämtliche energetischen Zahlen des Gebäudes wie beispielsweise Wärmeverluste oder Heizlast.

Er ist grundsätzlich bei der Errichtung von Neubauten sowie bei der umfassenden Sanierung von Gebäuden zu erstellen, sofern die Regelungen in den Bundesländern dies vorsehen. Der Energieausweis ist sozusagen ein "Typenschein für Gebäude", aus dem man beispielsweise die Qualität der Dämmung und den "Wärmeverbrauch" eines Gebäudes ablesen kann.

Das neue Energieausweis Vorlage Gesetz 2012 wird per 1.12.2012 in Kraft treten.

Quelle: www.help.gv.at